Gebühren und Kosten
Grundlagen der Anwaltsvergütung
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung wird entweder durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder eine individuelle Vergütungsvereinbarung bestimmt. Während Vergütungsvereinbarungen jederzeit möglich sind, müssen die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG beachtet werden. In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren durch Vereinbarungen nicht unterschritten werden, allerdings ist die Festlegung einer höheren Vergütung als gesetzlich vorgesehen jederzeit zulässig.
Gesetzliche Gebühren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz setzt sich aus dem Gesetzestext und dem Vergütungsverzeichnis zusammen. Während der Gesetzestext allgemeine gebührenrechtliche Vorschriften enthält, listet das Vergütungsverzeichnis die spezifischen Gebührentatbestände auf. In den Bereichen des Zivil-, Verwaltungs- und Sozialrechts basieren die Gebühren auf dem Gegenstandswert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren werden anhand des Gegenstands- bzw. Streitwertes berechnet. Für die Ermittlung des Gegenstandswertes sind u.a. das Gerichtskostengesetz (GKG), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Zivilprozessordnung (ZPO) und in arbeitsrechtlichen Fällen das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) relevant.
Anhand des ermittelten Gegenstandswertes werden die Anwaltskosten gemäß den Gebührentabellen des RVG festgelegt. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen setzt das Gericht den Streitwert fest.
Honorarvereinbarung
Neben der gesetzlichen Abrechnung besteht die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung zu treffen. Hierbei wird ein Stundensatz oder ein Pauschalhonorar für spezifische Tätigkeiten, wie die Erstellung von Verträgen oder die Prüfung von Entwürfen, vereinbart. Die Abrechnung ausschließlich auf Basis eines Erfolgshonorars ist gesetzlich untersagt, jedoch kann ein Erfolgshonorar zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren vereinbart werden.
Zu Beginn des Mandats bieten wir Ihnen auf Wunsch einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Rechtsanwaltsgebühren. Zu beachten ist, dass sich der Streitwert im Laufe des Verfahrens durch Erweiterungen des Gegenstandes, wie Klageerweiterungen oder Widerklagen, erhöhen kann, was wiederum die Anwalts- und Gerichtsgebühren beeinflusst.
Zusätzliche Kostenfaktoren
Eine Erhöhung des Streitwertes und damit der Gebühren kann auch eintreten, wenn im Rahmen eines Vergleichs Angelegenheiten geregelt werden, die ursprünglich nicht Gegenstand des Verfahrens waren, wie z.B. die Aushandlung von Arbeitszeugnissen in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gerne die Einholung der Kostenübernahmezusage und führen die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.
Falls Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen möchten, unterstützen wir Sie auch im Antragstellungsverfahren.
Ihr Recht
Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder nutzen Sie unser Kontaktformular.