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Häufig gestellte Fragen

Unser Anwalts FAQ

FAQ-Bereich der Kanzlei Timpe

Hier finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen, die uns gestellt werden. Unser Ziel ist es, Ihnen vorab klare Informationen zu bieten, damit Sie sich in Ihren rechtlichen Angelegenheiten sicher fühlen. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Allgemein

Immer! Eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und mögliche Risiken zu minimieren. Idealerweise sollten Sie einen Anwalt konsultieren, bevor Sie Verträge unterzeichnen, ein Streit eskaliert oder Sie sich durch juristisches Halbwissen aus dem Internet verzetteln.

Klares JA ! Ich darf Sie an allen Gerichten der Bundesrepublik vertreten, außer den höchsten Gerichten wie dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht.

Fragen Sie nach. Ich komme auch gern zu Ihnen, z.B. bei erbrechtlichen Beratungen, wenn die Gesundheit eine Anreise nicht zulässt.

Ja, Sie haben jederzeit das Recht, Ihren Anwalt zu wechseln. Wir können den Übergang für Sie so reibungslos wie möglich gestalten. Hier rate ich jedoch dringend, zunächst die anfallenden zusätzlichen Kosten vorher zu erfragen, da ein Anwaltswechsel im Regelfall auch doppelte Kosten auslöst.

Leider nein. Hier sind haftungsrechtliche Fragen im Raum. Ihr Anliegen selbst sowie Ihre persönlichen Informationen unterliegen jedoch vollständig der anwaltlichen Schweigepflicht.

Nach der ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir im Regelfall einen persönlichen Beratungstermin, um Ihr Anliegen zu besprechen. Anschließend erläutern wir Ihnen die nächsten Schritte und beginnen mit der Bearbeitung Ihres Falls.

Beratungsgespräch

Bringen Sie bitte alle Dokumente mit, die für Ihr rechtliches Anliegen relevant sein könnten. Dies kann Verträge, Korrespondenz oder gerichtliche Unterlagen umfassen.

Rechtsschutzversicherung

Nein, Sie haben das Recht, Ihren Anwalt frei zu wählen. Ihre Versicherung muss die Kosten für einen Anwalt Ihrer Wahl übernehmen, sofern die Bedingungen Ihrer Police erfüllt sind.

Die Übernahme der Kosten hängt von den Bedingungen Ihrer Versicherungspolice ab. In der Regel werden die Kosten für die rechtliche Vertretung bis zu einem vereinbarten Limit übernommen.

Kosten

Die Kosten für eine Erstberatung sind abhängig vom Umfang und der Komplexität des Anliegens. Wir informieren Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Wir legen großen Wert darauf, transparent und nachvollziehbar über die entstehenden Kosten vor Einleitung von rechtlichen Schritten mit Ihnen zu sprechen.

Ja, es ist üblich und zulässig, dass Anwälte Kostenvorschüsse verlangen. Dies dient der Deckung anfallender Kosten während der Bearbeitung Ihres Falls.

Die Kostenvorschüsse dienen Ihnen auf eine Art als Ratenzahlung auf die entstehenden Gesamtkosten, denn diese werden bei der Endabrechnung vollständig berücksichtigt.

Ihr Recht ist unsere Mission

Lassen Sie uns Ihre rechtlichen Herausforderungen gemeinsam angehen.
Für persönliche Beratung und individuelle Lösungen kontaktieren Sie uns.